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Ein Studienregister ist eine öffentlich zugängliche Datenbank, in der klinische Studien dokumentiert und transparent gemacht werden. Die Registrierung ist nicht nur ein Gebot der Transparenz, sondern in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben.
Für Proband:innen und Patient:innen stellt ein Studienregister eine zentrale und verlässliche Informationsquelle dar. Es hilft ihnen dabei, sich über laufende oder geplante Studien zu informieren und besser abzuwägen, ob eine Teilnahme in Frage kommt. Auch Journalist:innen, Ärzt:innen und Angehörige nutzen Studienregister zur Recherche.
Ein Studienregister listet alle relevanten Informationen zu einer Studie auf – darunter Zielsetzung, Studiendesign, Teilnahmekriterien, Dauer, Studienphase und Ansprechpartner. Diese Angaben sollen so formuliert sein, dass auch medizinische Laien sie verstehen können.
Internationale Plattformen wie ClinicalTrials.gov aus den USA oder das EU Clinical Trials Register bieten umfassende Einblicke in tausende Studien weltweit. Viele Register stellen außerdem regelmäßig aktualisierte Informationen zum Studienstatus zur Verfügung – etwa ob eine Studie aktiv rekrutiert, abgeschlossen oder abgebrochen wurde.
In Europa benötigen Studien, die unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen, eine EUDRACT-Nummer. Diese eindeutige Kennziffer dient zur Identifikation der jeweiligen Studie innerhalb des Registers und ist Grundlage für viele weitere Genehmigungsverfahren.
Grundlage jeder Registrierung ist ein umfassendes Studienprotokoll, das Aufbau, Ablauf, Ziele und Prüfparameter der Studie enthält. Dieses Dokument ist essenziell für die Bewertung durch Aufsichtsbehörden wie das BfArM und durch die Ethikkommission.
Weitere verpflichtende Angaben umfassen unter anderem die geplante Studienphase, die Anzahl der Teilnehmer:innen, die Zielgruppe, Prüfzentren sowie die Ein- und Ausschlusskriterien. Viele Register fordern zudem Angaben zur Finanzierung und zur Veröffentlichungspflicht nach Studienabschluss.
Die Registrierung sorgt für mehr Transparenz in der klinischen Forschung. Sie verhindert doppelte oder unnötige Studien, erhöht die wissenschaftliche Qualität und ermöglicht Proband:innen eine informierte Entscheidung über eine mögliche Teilnahme.
Auch Fachleute, Forschungseinrichtungen und Ethikgremien profitieren von der besseren Nachvollziehbarkeit. Wissenschaftliche Redlichkeit wird gestärkt, da geplante und abgeschlossene Studien öffentlich dokumentiert sind. Dies erschwert eine selektive Veröffentlichung von nur positiven Ergebnissen und fördert ehrliche Forschung.
Registrierte Studien unterliegen den Standards der Good Clinical Practice (GCP). Diese Richtlinie garantiert, dass die Rechte, die Sicherheit und das Wohl der Teilnehmer:innen gewahrt bleiben. Sie verpflichtet auch zur transparenten Dokumentation aller Abläufe.
Zudem ist die Eintragung in ein Studienregister Voraussetzung für die spätere Arzneimittelzulassung. Ohne nachgewiesene, öffentlich dokumentierte Studienergebnisse ist eine Bewertung durch Behörden wie das BfArM oder die EMA (European Medicines Agency) nicht möglich. Auch internationale Journale fordern häufig eine vorherige Registrierung zur Veröffentlichung.
Studienregister sind ein zentraler Baustein für wissenschaftliche Integrität und Patientensicherheit. Sie ermöglichen es allen Beteiligten – von Fachleuten bis hin zu interessierten Laien – fundierte Entscheidungen zu treffen.
Durch die Veröffentlichung von Studiendaten noch vor Studienbeginn wird die Qualität klinischer Forschung insgesamt verbessert. Registrierungen machen Forschung nachvollziehbar – und das stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Medizin und Wissenschaft.
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